Artenschutz an Gehölzen – Was ist zu beachten bei Baumfällungen und
Schnittmaßnahmen an Gehölzen im Garten.
Allgemeiner Artenschutz
Das zeitlich beschränkte Schnittverbot soll dem allgemeinen Schutz aller Arten dienen, die auf Gehölze als Brutplatz und Nahrungsquelle in der Saison angewiesen sind. Schnittmaßnahmen an Gehölzen sollten deshalb möglichst nur im Zeitraum von Oktober bis Februar durchgeführt werden.
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