Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Ab diesem Zeitpunkt, ist für Personen unter 24 Jahre, ein Personalausweis oder ein regulärer Reisepass zu beantragen. Wir bitten um rechtzeitige Beantragung, da diese Dokumente von der Bundesdruckerei ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist.

 

Bürgerinformation

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